Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1966 - II B 10.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1834
BVerwG, 19.08.1966 - II B 10.66 (https://dejure.org/1966,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1966 - II B 10.66 (https://dejure.org/1966,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1966 - II B 10.66 (https://dejure.org/1966,1834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1966 - II B 10.66
    Übrigens hat der beschließende Senat durch Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG II C 68.63 - das in der Beschwerdeschrift angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Mai 1963 aufgehoben und in diesem Zusammenhang die mit der Beschwerde herausgestellten Darlegungen in jenem Urteil als rechtsirrig bezeichnet.
  • BVerwG, 15.08.1960 - VI C 9.59
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1966 - II B 10.66
    Die Beschwerde verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 1960 - BVerwG VI C 9.59 - (DVBl. 1960, 891) und macht geltend, durch dieses Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß im Rahmen der Ermächtigung zur Versetzung eines Beamten der Dienstherr zur Fürsorge verpflichtet sei; es sei ferner anerkannten Rechts, daß es einen Ermessensmißbrauch darstelle, wenn die Dienstbehörde sich bei Anordnung der Versetzung über schwerwiegende persönliche Gründe des Beamten hinwegsetze.
  • BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71

    Anstellung von Erwägungen der Gerechtigkeit und des Wohlwollens durch den

    Schon durch Beschluß vom 19. August 1966 - BVerwG II B 10.66 - hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, daß die Abweichung von der Entscheidung eines anderen Senats desselben Oberverwaltungsgerichts nicht zur Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 BRRG nötigt.
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78

    Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf

    Dieses Vorbringen kann eine Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG schon deshalb nicht rechtfertigen, weil nach dieser Vorschrift die Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats desselben Oberverwaltungsgerichts zur Revisionszulassung nicht ausreicht (Beschluß des Senats vom 19. August 1966 - BVerwG 2 B 10.66 -).
  • BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

    Übrigens würde die Abweichung von einer früheren Entscheidung desselben Oberverwaltungsgerichts die Zulassung der Revision nach, dem eindeutigen Wortlaut des § 127 Nr. 1 BBRG nicht rechtfertigen, auch dann nicht, wenn es sich um einen anderen Senat dieses Gerichts handeln würde (Beschlüsse vom 19. August 1966 - BVerwG II B 10.66 - und vom 26. Oktober 1972 - BVerwG II B 47.71 -).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 2 B 55.78

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst wegen Nichtablegens der Zweiten

    Sollte die Beschwerde mit diesem Vorbringen zugleich den Revisionszulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes) geltend machen wollen, so könnte sie auch damit schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Zulassung der Revision nicht auf eine Abweichung von einer Entscheidung desselben Oberverwaltungsgerichts gestützt werden kann (Beschlüsse des Senats vom 19. August 1966 - BVerwG 2 B 10.66 -, vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 47.71 - und vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 B 87.78 -).
  • BVerwG, 15.02.1993 - 2 B 166.92

    Anspruch eines Beamten auf Dienstbezüge - Bestandskraft eines

    Dieses Vorbringen kann eine Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG schon deshalb nicht rechtfertigen, weil nach dieser Vorschrift die Abweichung von einer Entscheidung desselben Oberverwaltungsgerichts zur Revisionszulassung nicht ausreicht (Beschluß des Senats vom 19. August 1966 - BVerwG 2 B 10.66 -).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 106.84

    Zulassung der Revision bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats

    Dieses Vorbringen kann eine Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO schon deshalb nicht rechtfertigen, weil nach dieser Vorschrift die Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats desselben Oberverwaltungsgerichts zur Revisionszulassung nicht ausreicht (vgl. Beschluß vom 19. August 1966 - BVerwG 2 B 10.66 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht